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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Felix Kubinger (ordersys.at) und seinen Kunden über Vermietung und Verkauf von Hardware sowie die Bereitstellung des Boniersystems Ordersys.

Stand: 12.05.2026

1. Geltungsbereich & Vertragsabschluss

Mit Auftragserteilung werden die Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen von Felix Kubinger, Oberhöglham 2, 4741 Wendling (im Folgenden „Anbieter") anerkannt. Alle Angebote erfolgen freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch Bestätigung der Anfrage durch den Anbieter zustande. In der Regel erfolgt diese Bestätigung schriftlich, fernschriftlich oder auf elektronischem Wege. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

2. Vertragsgegenstand

Der Anbieter bietet folgende Leistungen an:

  • Vermietung von Hardware (Drucker, Router, Zubehör) und Nutzungsrechten am Boniersystem für einzelne Veranstaltungen.
  • Verkauf von Hardware-Startpaketen und Zubehör.
  • Bereitstellung der cloudbasierten Boniersystem-Software „Ordersys".

3. Preise & Steuern

Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive 0 % Mehrwertsteuer (Kleinunternehmerregelung gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UStG). Versandkosten werden gesondert ausgewiesen.

4. Zahlungsbedingungen

Folgende Zahlungsarten werden angeboten:

  • Überweisung / SEPA
  • Kreditkarte über externen Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe)

Der Rechnungsbetrag ist binnen vierzehn Tagen ab Rechnungserhalt abzugsfrei zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug werden 15 % p. a. an Verzugszinsen berechnet. Gewährte Rabatte erlöschen bei Zahlungsverzug rückwirkend. Außerdem verpflichtet sich der Kunde, anfallende Kosten für eine gerichtliche oder außergerichtliche Eintreibung zu übernehmen. Bei Vermietung kann Vorauszahlung verlangt werden.

Cashback-Gutschriften auf laufende Kosten setzen die fristgerechte und vollständige Bezahlung der jeweiligen Rechnung voraus. Bei Zahlungsverzug oder Nichtzahlung entfällt der Cashback-Anspruch für die betreffende Rechnung.

Bei offenen Rechnungen ist der Anbieter nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Nachfristsetzung berechtigt, den Zugang zum Boniersystem sowie den Betrieb des Routers zu sperren, bis sämtliche offenen Beträge beglichen sind. Eine Haftung für entgangenen Umsatz oder ausgefallene Veranstaltungen aufgrund einer solchen Sperre ist ausgeschlossen.

Der Anbieter behält sich vor, künftig automatisierte Zahlungen über Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe) zu integrieren. Über Änderungen wird der Kunde rechtzeitig informiert.

5. Lieferung (Verkauf)

Die Lieferung erfolgt innerhalb von 7 Werktagen nach Zahlungseingang an die vom Kunden angegebene Lieferadresse innerhalb Österreichs. Lieferungen ins Ausland nach gesonderter Vereinbarung. Bei Lieferverzögerungen aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (z. B. Lieferengpässe, höhere Gewalt), verlängert sich die Lieferfrist angemessen.

6. Vermietung von Hardware

6.1 Zustand der Mietgegenstände

Dem Mieter ist bekannt, dass die Mietgegenstände mehrfach verwendet werden und daher nicht immer neuwertig sind. Die Mietgegenstände werden dem Mieter während der Veranstaltung zur ausschließlichen Nutzung am vereinbarten Ort überlassen. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach Rücksprache mit dem Anbieter zulässig. Die verwendete Software darf nicht kopiert, dupliziert oder geändert werden.

6.2 Verantwortung & Sorgfaltspflicht

Der Mieter trägt die Verantwortung für die Mietgegenstände von der Lieferung bis zur Rückgabe. Es wird empfohlen, die Mietgegenstände gegen Diebstahl und Beschädigung im Zuge der Veranstaltung (inkl. Auf- und Abbau) zu versichern. Die Mietgegenstände dürfen weder beschriftet, beklebt noch sonstwie beschädigt werden. Auch dürfen ohne Zustimmung des Anbieters keine Veränderungen am Mietgut vorgenommen werden.

6.3 Aufbau, Abholung & Versorgung

Die Einrichtung und der Aufbau erfolgen, sofern nicht anders vereinbart, durch den Mieter. Die Abholung und das Zurückbringen der Mietgegenstände zum Firmensitz erfolgen, sofern nicht anders vereinbart, ebenfalls durch den Mieter. Die Einschulung erfolgt, falls Teil des Auftrages, bei Anlieferung. Druckpapier wird vom Anbieter kostenfrei beigestellt.

Sämtliche Versorgungsleitungen (Strom, Netzwerk) zu und von den Geräten sind vom Mieter auf eigene Kosten herzustellen. Eventuell nötige Abnahmen bzw. Prüfungen am Veranstaltungsort sind ebenso vom Mieter auf eigene Kosten nach den aktuell geltenden Normen (ÖVE etc.) zu erbringen. Treten elektrische Mängel an den Mietgegenständen auf, so ist der Anbieter umgehend zu informieren. Mangelhafte Geräte dürfen nicht in Betrieb genommen werden.

6.4 Übergabe & Rückgabe

Die Mietgegenstände können in der Regel einen Tag vor der Veranstaltung abgeholt und müssen nach der Veranstaltung innerhalb von zwei Tagen wieder zurückgebracht werden. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass eine kundige Person die Ware übernimmt. Ist bei Zustellung durch den Anbieter keine kundige Person am Lieferort anwesend, so gelten die Mietgegenstände durch Abstellen am Lieferort als ordnungsgemäß zugestellt. Die Rückgabe hat durch eine kundige Person zu erfolgen.

Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt, da Beschädigungen erst nach Kontrolle im Betrieb des Anbieters ermittelt werden können. Beschädigte Mietgegenstände werden zum Wiederbeschaffungspreis inkl. Einrichtung verrechnet. Übliche Gebrauchsspuren sind ausgenommen.

6.5 Störungen & Haftungsausschluss bei Vermietung

Störungen an Geräten sind dem Anbieter unverzüglich telefonisch mitzuteilen. Der Anbieter haftet nicht für Schäden an Personen und Gegenständen, die durch die Benutzung der Mietgegenstände entstehen. Eine Haftung für Aufwendungen, die dem Mieter durch Ersatzbeschaffung, Geschäftsausfall, Warenschwund o. Ä. anfallen, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen (insbesondere KSchG und Produkthaftungsgesetz) bleiben unberührt.

6.6 Stornoregelung Vermietung

Bei Stornierung einer Mietbuchung fallen folgende Stornogebühren an:

  • Bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 20 % der Auftragssumme
  • Von 13 Tagen bis zur Abholung: 50 % der Auftragssumme
  • Nach Abholung oder Lieferung: 100 % der Auftragssumme

7. Software „Ordersys"

Der Anbieter räumt dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht am Boniersystem für die Dauer der Vertragslaufzeit (bei Miete) bzw. für die Nutzung der erworbenen Hardware (bei Kauf) ein. Die Software wird als Cloud-Lösung bereitgestellt; eine Verfügbarkeit von 100 % wird nicht zugesichert. Geplante Wartungsarbeiten werden, wenn möglich, außerhalb üblicher Veranstaltungszeiten durchgeführt.

Die Software wird laufend weiterentwickelt. Funktionen können hinzukommen, sich verändern oder entfallen, sofern der vereinbarte Leistungsumfang dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

Eine Vervielfältigung, Bearbeitung, Dekompilierung oder Weitergabe der Software ist außerhalb des gesetzlich Zulässigen nicht gestattet.

8. Gewährleistung

Es gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht. Die Gewährleistungsfrist für gelieferte Hardware beträgt für Verbraucher 2 Jahre ab Übergabe. Eine darüber hinausgehende Garantie wird vom Anbieter nicht übernommen; bestehende Herstellergarantien werden, soweit übertragbar, an den Kunden weitergegeben.

Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach Wahl des Anbieters Verbesserung oder Austausch der Sache.

9. Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder ausgefallene Veranstaltungen aufgrund technischer Probleme ist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen. Zwingende Haftungsbestimmungen, insbesondere nach KSchG und Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.

10. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern im Sinne des KSchG steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Details: Widerrufsbelehrung. Vereine und Unternehmer, die im Rahmen ihrer Tätigkeit bestellen, gelten nicht als Verbraucher.

11. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben verarbeitet. Details: Datenschutzerklärung.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU, gelten zwingende Verbraucherschutzbestimmungen seines Aufenthaltsstaats.

Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das Bezirksgericht Grieskirchen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Streitbeilegung: Verbraucher können sich an die EU-Online-Streitbeilegungsplattform oder die Internet Ombudsstelle wenden. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an einem solchen Verfahren teilzunehmen.

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Erprobt seit 2019.

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