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AGB – Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mit Auftragserteilung werden unsere allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen anerkannt. Alle Angebote erfolgen freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere Bestätigung der Mietanfrage zustande. In der Regel erfolgt diese Bestätigung schriftlich, fernschriftlich oder auf elektronischem Wege.

Dem Mieter ist bekannt, dass die Mietgegenstände mehrfach verwendet werden und daher nicht immer neuwertig sind. Die Mietgegenstände werden dem Mieter während der Veranstaltung zur ausschließlichen Nutzung durch den Mieter am vereinbarten Ort überlassen. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach Rücksprache mit dem Vermieter zulässig. Die verwendete Software darf nicht kopiert, dupliziert oder geändert werden.

Der Mieter trägt die Verantwortung für die Mietgegenstände von der Lieferung bis zur Rückgabe. Es wird empfohlen, die Mietgegenstände gegen Diebstahl und Beschädigung im Zuge der Veranstaltung – inkl. Auf- und Abbau – zu versichern. Die Mietgegenstände dürfen weder beschriftet, beklebt noch sonstwie beschädigt werden. Auch dürfen ohne unsere Zustimmung keine Veränderungen am Mietgut vorgenommen werden.

Die Einrichtung und der Aufbau erfolgen sofern nicht anders vereinbart durch den Mieter. Die Abholung und das Zurückbringen der Mietgegenstände zum Firmensitz erfolgen sofern nicht anders vereinbart durch den Mieter. Die Einschulung erfolgt falls Teil des Auftrages bei Anlieferung. Druckpapier wird vom Vermieter kostenfrei beigestellt.

Sämtliche Versorgungsleitungen (Strom, Netzwerk) zu und von den Geräten sind vom Mieter auf eigene Kosten herzustellen. Eventuell nötige Abnahmen bzw. Prüfungen am Veranstaltungsort etc. sind ebenso vom Mieter auf eigene Kosten nach den aktuell geltenden Normen (ÖVE, etc.) zu erbringen. Treten elektrische Mängel an den Mietgegenstände auf, so ist der Vermieter umgehend zu informieren. Mangelhafte Geräte dürfen nicht in Betrieb genommen werden.

Die Mietgegenstände können in der Regel einen Tag vor der Veranstaltung abgeholt und müssen nach der Veranstaltung innerhalb von zwei Tagen wieder zurückgebracht werden. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass eine kundige Person die Ware übernimmt. Ist bei Zustellung durch uns keine kundige Person am Lieferort anwesend, so gelten die Mietgegenstände durch Abstellen am Lieferort als ordnungsgemäß zugestellt. Die Rückgabe hat durch eine kundige Person zu erfolgen.

Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt, da Beschädigungen erst nach Kontrolle in unserem Betrieb ermittelt werden können. Beschädigte Mietgegenstände werden zum Wiederbeschaffungspreis inkl. Einrichtung verrechnet.

Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten des Mieters im Sinne des Datenschutzgesetztes zu verarbeiten.

Störungen an Geräten sind uns unverzüglich telefonisch mitzuteilen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden an Personen und Gegenständen, die durch die Benutzung der Mietgegenstände entstehen. Eine Haftung für Aufwendungen, die dem Mieter durch Ersatzbeschaffung, Geschäftsausfall, Warenschwund, etc. anfallen, schließen wir ausdrücklich aus.

Bei Stornierung bis 14 Tage vor der Veranstaltung werden 20% der Auftragssumme, bei 13 Tagen bis zur Abholung werden 50% der Auftragssumme und nach der Abholung oder Lieferung 100% der Auftragssumme verrechnet.

Alle Preise sind inklusive 0% Mehrwertsteuer (Kleinunternehmerregelung). Der Rechnungsbetrag ist binnen vierzehn Tagen ab Rechnungserhalt abzugsfrei zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug werden 15 % p.a. an Verzugszinsen berechnet. Gewährte Rabatte erlöschen bei Zahlungsverzug rückwirkend. Außerdem verpflichtet sich der Mieter, anfallende Kosten für eine gerichtliche oder außergerichtliche Eintreibung zu übernehmen. Für Rechtsstreitigkeiten ist das Bezirksgericht Grieskirchen zuständig.